Rechtsprechung
SG Hildesheim, 21.03.2007 - S 19 SB 148/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
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- BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 6/93
Feststellung des Gesamt-GdB
Auszug aus SG Hildesheim, 21.03.2007 - S 19 SB 148/05
Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so ist der GdB nach den Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festzustellen, § 69 Abs. 3 Satz 1 SGB IX. Es verbietet sich hierbei die Anwendung einer mathematischen Formel, vielmehr muss in einer funktionalen Betrachtungsweise bemessen werden, wie im Einzelfall die durch alle Störungen bedingten Funktionsausfälle, teilweise einander verstärkend, gemeinsam die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen (BSGE 48, 82). - BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R
Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere …
Auszug aus SG Hildesheim, 21.03.2007 - S 19 SB 148/05
Sie dienen vor allem auch der Gleichbehandlung aller Behinderten (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2003, Az.: B 9 SB 3/02 R, BSGE 91, S. 205 ff.).